Zusammenarbeit - 31.08.2024

Zusammenarbeit F & P mit IAHA

Liebe Kundschaft

Wir freuen uns sehr, Ihnen im Bereich der privaten Bezugspersonen-Pflege zur Unterstützung zuhause für Pflegende, welche Ihnen durch uns vermittelt werden, eine neue Dienstleistung anzubieten. In Zusammenarbeit mit IAHA können ab sofort folgende Handlungen über die Krankenkasse abgerechnet werden:
• Körperpflege, inklusive Mundhygiene
• Lagerungspflege und Bewegung (Mobilisation)
• Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme


Die IAHA trägt durch regelmässige Qualitätskontrollen beim Kunden zu einer hohen Pflegequalität für Ihre Betreuung bei. Ihre Pflegekräfte können zudem ergänzende Weiterbildungen, zum Beispiel diejenige zum Pflegehelfer / Pflegehelferin, besuchen und ihr Wissen kontinuierlich erweitern. Diese Ausbildung bietet die IAHA für ihre Angestellten kostenlos an.
Wie das funktioniert?


Es braucht dazu eine Verordnung Ihres Vertrauensarztes und eine Abklärung durch eine Dipl. Pflegefachperson der IAHA in Kooperation mit Ihren Angestellten daheim. (Mindestens Ausbildung als Pflegehelfer/-helferin Voraussetzung). IAHA eruiert den verrechenbaren Bedarf und übernimmt die Administration zur Abrechnung mit der Krankenkasse für Sie.

Über folgende Krankenkassen kann abgerechnet werden: Helsana, CSS, KPT, Sanitas, SWICA
Bei der SWICA ist es Voraussetzung, dass die Pflegefachperson bei der IAHA angestellt ist. Alle anderen Krankenkassen auf Anfrage.


Wir freuen uns auf Ihre Fragen und sind erreichbar unter:


Gudrun Katja Flügel, Geschäftsführung Flügel & Partner
Telefon: +41 79 782 00 44
Schiffländestrasse 19
8703 Erlenbach


Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Telefon: +41 44 208 88 44
Seefeldstrasse 62
8008 Zürich

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